Merkzeichen aG: Ihr Wegweiser bei außergewöhnlicher Gehbehinderung
Herzlich willkommen! Ich bin Rechtsanwalt Igler und in meiner täglichen Praxis im Schwerbehindertenrecht werde ich oft gefragt: „Wann bekomme ich das Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung?“ Viele Menschen mit einer erheblichen Behinderung wissen nicht genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile, wie zum Beispiel Parkerleichterungen, ihnen zustehen. Der Grad der Behinderung (GdB) allein ist oft nicht ausreichend.
Was genau bedeutet das Merkzeichen aG bei außergewöhnlicher Gehbehinderung?
Die rechtliche Definition und der GdB
Das Merkzeichen aG steht für „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Es wird Menschen zuerkannt, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr extrem stark eingeschränkt ist. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 229 Abs. 3 SGB IX.
Eine zentrale Voraussetzung für das Merkzeichen aG ist eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 allein für die Beeinträchtigung der unteren Gliedmaßen entspricht. Es reicht also nicht aus, einen Gesamt-GdB von 80 oder darüber zu haben. . Das Versorgungsamt prüft gezielt, wie stark Ihre Mobilität und Ihre Gehfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt wird.
Voraussetzungen für das Merkzeichen aG: Wann liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung vor?
Aus meiner Praxis weiß ich, dass die genauen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sehr hoch sind. Die entscheidende Frage ist aber immer: Wann ist die Gehfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt?
Der Gesetzgeber formuliert es so: Sie müssen sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb Ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Das bedeutet, dass die Fortbewegung zu Fuß praktisch von den ersten Schritten an massiv erschwert ist. Ich habe viele Mandanten, die merken, dass das Laufen schwer ist, aber meist genügt dies leider nicht:
Wer erfüllt die Kriterien? Beispiele aus der Praxis
In der Praxis betrifft dies vor allem Personen, die:
- aufgrund der Schwere ihres Leidens dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Dies ist der klassische Fall, bei dem die Zuerkennung des Merkzeichens aG oft unstrittig ist.
- an schweren Erkrankungen wie einer Querschnittslähmung, Multipler Sklerose (MS), Amyotropher Lateralsklerose (ALS) oder einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung leiden, die die Mobilität erheblich beeinträchtigen.
- aufgrund von Funktionsverlusten beider Beine (z.B. ab Oberschenkelhöhe) oder schwersten Störungen des Herz-Kreislauf-Systems oder des Atmungssystems in ihrer Bewegungsfähigkeit massiv eingeschränkt sind.
Wichtig ist: Es geht nicht um eine bestimmte Strecke, die man nicht mehr schafft. Entscheidend ist die Qualität der Fortbewegung. Wenn Sie sich bereits für kurze Strecken zur Fortbewegung nur mit großer Anstrengung außerhalb Ihres Fahrzeugs bewegen können, kann das Kriterium erfüllt sein.
Wenn Sie mit dem Rollator laufen können, reicht dies leider nicht aus.
Abgrenzung zum Merkzeichen G
Eine häufige Frage in meiner Kanzlei betrifft den Unterschied zum Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung). Während für das Merkzeichen G eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ausreicht (z.B. die Unfähigkeit, eine Strecke von 2 km in 30 Minuten zurückzulegen), sind die Anforderungen für das Merkzeichen aG deutlich höher und beziehen sich auf die Fähigkeit zur Fortbewegung auf kürzesten Wegen.
Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen: Diese Vorteile bringt das Merkzeichen aG
Wird das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis zuerkannt, eröffnet dies den Zugang zu wichtigen Nachteilsausgleichen. Diese Vergünstigungen sind oft der Hauptgrund, warum das Merkzeichen so dringend beantragt wird.
Der blaue EU-Parkausweis: Parken auf Behindertenparkplätzen
Der wohl bekannteste Nachteilsausgleich bei Vorliegen des Merkzeichens aG ist der Anspruch auf den blauen EU-Parkausweis. Dieser Parkausweis berechtigt Sie zu Folgendem:
- Parken auf Behindertenparkplätzen (gekennzeichnet mit dem Rollstuhl-Symbol).
- Nutzung von Parkerleichterungen, wie dem Parken im eingeschränkten Halteverbot für bis zu drei Stunden.
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten.
Diesen Parkausweis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, nachdem das Merkzeichen aG vorliegt festgestellt wurde.
In meiner Praxis ist dies der Hauptgrund, warum Mandanten den Ausweis wollen.
Finanzielle Entlastung: Kfz-Steuer und Fahrtkosten
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die finanzielle Entlastung:
- Befreiung von der Kfz-Steuer: Für ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug können Sie eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten.
- Fahrtkostenpauschale: Sie können behinderungsbedingte Fahrtkosten in Höhe von 4.500 € jährlich pauschal von der Steuer absetzen.
Mobilität im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV):
Mit dem Merkzeichen aG haben Sie die Wahl: Entweder Sie nutzen die Kfz-Steuerbefreiung oder die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Im Gegensatz zum Merkzeichen G können Sie beim Merkzeichen aG sogar beides parallel in Anspruch nehmen. Hierfür benötigen Sie eine Wertmarke, die Sie beim Versorgungsamt erwerben können. Wenn Sie eine Begleitperson benötigen (Merkzeichen B), fährt diese immer kostenfrei mit.
Der Antragsprozess: So beantragen Sie das Merkzeichen aG erfolgreich
Die Zuerkennung des Merkzeichens aG ist oft ein formaler Prozess, bei dem es auf die richtigen Unterlagen und eine schlüssige Argumentation ankommt. Als Anwalt im Sozialrecht unterstütze ich meine Mandanten dabei, den Antrag beim Versorgungsamt optimal vorzubereiten. Hier sehe ich aber auch die meisten Ablehnungen.
Schritt 1: Der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Wenn noch kein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wurde, müssen Sie zunächst einen allgemeinen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen. In diesem Antrag können Sie direkt die Zuerkennung des Merkzeichens aG mitbeantragen. Denken Sie auch an die anderen Merkzeichen!
Schritt 2: Aussagekräftige medizinische Unterlagen
Das A und O sind aussagekräftige ärztliche Atteste. Aus diesen muss klar hervorgehen, inwieweit Ihre Gehfähigkeit beeinträchtigt ist. Bitten Sie Ihre Ärzte, detailliert zu beschreiben, dass Sie sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb Ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Beschreibungen wie „auf den Rollstuhl angewiesen für kurze Entfernungen“ oder „Fortbewegung nur mit Pausen nach wenigen Metern möglich“ sind hier entscheidend. Sie müssen es genau beschreiben und zeigen können.
Schritt 3: Widerspruch und Klage im Schwerbehindertenrecht
Leider werden Anträge auf das Merkzeichen aG nicht selten zunächst abgelehnt. Hier ist es wichtig, nicht aufzugeben. Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch dieser zurückgewiesen, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Spätestens hier ist anwaltliche Unterstützung oft entscheidend für den Erfolg.
Fazit: Das Merkzeichen aG als wichtiger Nachteilsausgleich bei Mobilitätseinschränkungen
Das Merkzeichen aG ist weit mehr als nur ein Buchstabe im Schwerbehindertenausweis. Es ist der Schlüssel zu essenziellen Nachteilsausgleichen, die ein Stück Mobilität und Lebensqualität zurückgeben. Die Hürden für die Zuerkennung sind hoch, aber nicht unüberwindbar.
Entscheidend für den Erfolg sind ein korrekt gestellter Antrag, der den eigenen Gesundheitszustand detailliert beschreibt, und vor allem aussagekräftige ärztliche Befunde, die die erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung untermauern. Der GdB von mindestens 80 für die Mobilitätseinschränkung ist dabei eine Grundvoraussetzung.


