Wenn es um das Thema ambulante Pflege geht, wird mir oftmals die Frage gestellt, wie ein Betreuung- und Pflegevertrag auszusehen hat und welche Punkte alle zu beachten sind.
Sie sollten unbedingt folgende Punkte in den Pflegevertrag hineinschreiben: Wer ist die Pflegeperson, Kündigung/Ende des Vertrages, Leistungsumfang, Datenschutzrecht und Schweigepflicht, Haftung, Rechnungsstellung, Zugang zur Wohnung und Absage des Pflegeeinsatzes.
In diesem Artikel gehe ich darauf ein, welche Punkte Sie alles in einem Pflegevertrag hineinschreiben müssen und welche Punkte sie prüfen sollten, falls sie für ihre Angehörigen einen Pflegevertrag unterschreiben. Wenn Sie diese Punkte alle abarbeiten, wird es für sie ein Einfaches sein, selbst daraus einen Mustervertrag zu entwerfen.
Grundlegende Fragen
Zuerst sollen aber ein paar grundlegende Fragen beantwortet werden, die mir gestellt werden, wenn es um das Thema Pflegevertrag geht.
Um was handelt es sich beim ambulanten Pflegevertrag?
Der Pflegevertrag ist der Vertrag, der Pflegedienste mit Privatpersonen schließt, die häusliche Pflege in Anspruch nehmen.
Der Pflegedienst hat die gebuchten Pflegeleistungen zu erbringen.
Die zu pflegende Person hat hierfür dem Pflegedienst ein Entgelt zu entrichten. Meist wird dieses Entgelt jedoch von der Pflegekasse für den zu Pflegenden bezahlt.
Zu erwähnen ist trotzdem, dass man selbstverständlich auch ohne einen Pflegegrad zu erhalten Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen kann. Man kann auch Leistungen buchen, die nicht oder nicht komplett von der Pflegekasse übernommen werden. Diese müssen dann selbst bezahlt werden. Relevant ist für sie daher immer das Leistungsverzeichnis der Pflegekasse. Dort sehen Sie, welche Leistungen von dieser übernommen werden. Zusammenfassend ist der Pflegegrad für das Erbringen der Leistungen für den Pflegedienst irrelevant.
Warum braucht man überhaupt einen Pflegevertrag?
Sie sollten immer einen Pflegevertrag schließen. Nur so kann geprüft werden, ob die vereinbarten Leistungen auch alles geleistet wurden. Hier geht es um Rechtssicherheit.
Nur wenn Sie einen Pflegevertrag schließen, können Sie schon im Voraus Streitigkeiten vermeiden.
Harald Dittrich, Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei
Die wichtigsten Punkte, die Sie im Pflegevertrag regeln sollten:
Wenn Sie diese Punkte alle abarbeiten, liegt Ihnen ein kostenloses Muster vor.
Punkt 1: Wer darf/muss den Pflegevertrag alles unterschreiben?
Bei dieser Frage muss unterschieden werden, wer am Ende Vertragspartner wird, und wer allein den Vertrag unterschrieben hat. Bei dem Pflegevertrag ist der Vertragspartner in der Regel der Pflegebedürftige selbst und der Pflegedienst. Dies ist selbst dann der Fall, wenn eine gesetzliche Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht besteht. Auch dann ist der Pflegebedürftige der Vertragspartner. Dies ist deswegen relevant, weil es auch dabei darum geht, bei wem der Pflegedienst das Geld erhält.
Würde beispielsweise der Bevollmächtigte als Vertragspartner benannt, könnte ein Pflegedienst auch diesen finanziell in Anspruch nehmen. Denn der Vertragspartner ist immer die Person, die das Entgelt bezahlen muss.
Der Betreuer oder der Bevollmächtigte kann den Vertrag unterschreiben, er unterschreibt jedoch den Vertrag dann allein in Vertretung für den Pflegebedürftigen. Daher ist es von großer Relevanz, dass der Bevollmächtigte auch klarmacht, dass dieser nicht der Pflegebedürftige ist. Dafür kann der Bevollmächtigte den Pflegevertrag einfach mit: “Im Auftrag” für den Patienten unterschreiben.
Punkt 2: Wann endet ein Pflegevertrag? Wie kann man einen Pflegevertrag kündigen? Was ist bei der Kündigung eines Pflegevertrages zu beachten?
Bei der Frage, wann ein Pflegevertrag endet, geht es um die Kündigung. Bei einer Kündigung müssen sie immer zwischen der Kündigung für den Pflegedienst und die Kündigung für den Patienten unterscheiden.
Daneben ist auch relevant, ob der Vertrag sofort endet (dies nennt man fristlose Kündigung) oder welche Kündigungsfristen man einzuhalten hat. Auch bei den Kündigungsfristen müssen sie genau zwischen den Kündigungsfristen des Patienten und der Kündigungsfrist des Pflegedienstes unterscheiden.
Da dies Thema so oft abgefragt wird, haben wir Ihnen zu dem Thema „Kündigung des Pflegevertrages“ einen extra Artikel verfasst. Insbesondere haben wir Ihnen für die Kündigung ein Muster bereitgestellt und daneben für Sie Formulierungen bereitgestellt, die Sie übernehmen können.
Punkt 3: Besteht beim Pflegevertrag eine Wahlmöglichkeit bei den unterschiedlichen Leistungen?
Bei dieser Frage geht es darum, welche Leistungen der Pflegedienst für den zu Pflegenden erbringen wird. Die Pflegedienste erbringen und berechnen ihre Leistungen immer anhand von Leistungskomplexen.
Leistungskomplexe sind Leistungspakete, die mehrere Dienstleistungen zusammen bündeln. Pflegedienste nutzen diese Leistungskomplexe, da diese letztlich mit der Pflegekasse abrechnen werden. Die Pflegekasse hat selbst Listen, wie viel welche Leistung kostet. Daher ergibt es nur Sinn, dass auch der Pflegedienst sich bei den Leistungskomplexen an diesen Listen orientiert. Denn der Pflegedienst erhält letztlich ja auch nicht mehr Geld von den Pflegekassen, als in diesen Listen steht.
Im Pflegevertrag muss der Leistungskomplex ganz genau beschrieben sein: Es muss Art, Inhalt und Umfang der Leistungen genau für den zu Pflegenden ersichtlich sein. Auch muss jeder Leistungskomplex einzeln und detailliert beschrieben werden.
In der Praxis wird daher ein Erstgespräch geführt, bei dem es darum geht, welche der einzelnen Leistungskomplexe für den zu Pflegenden relevant sein werden. In dem Erstgespräch wird auch erläutert, welche einzelnen Leistungen erbracht werden sollen.
Erst danach erstellt der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag.
Punkt 4: Welche Richtlinien des Datenschutzrechtes und der Schweigepflicht müssen in einem Pflegevertrag geregelt werden?
Selbstverständlich ist der Pflegedienst verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten. Zu dem Thema Datenschutz verweise ich auf einen weiteren Artikel.
Der Pflegedienst verpflichtet sich daher, den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen.
In der Praxis wird oftmals das Pflegebuch nicht weggesperrt, dass jeder der beim Pflegenden zu Besuch ist, dies einsehen könnte.
Natürlich ist verständlich, dass der Pflegedienst dies nicht abschließen kann. Denn es werden jeden Tag unterschiedliche Personen zum Pflegebedürftigen kommen, um diesen zu pflegen. Diese müssen dann in das Pflegebuch hineinschauen, und dort auch Ihre Leistungen dokumentieren.
Auf der anderen Seite, sollte nicht jeder, der bei dem Pflegebedürftigen zu Besuch ist, dieses Buch in die Hände bekommen.
Die einzige Möglichkeit ist daher, dass der Pflegedienst mit den Angehörigen genau abspricht, wie und wo man das Pflegebuch ablegt. Dies sollte man dann auch in den Pflegevertrag hineinschreiben. Wichtig ist, dass man die Angehörigen schlichtweg über diese Tatsache informiert, denn wenn diese das Pflegebuch dann doch offen liegen lassen, haben sie eingewilligt, dass jeder in dieses Buch hineinschauen kann. Als Pflegedienst muss man sich dann nicht über die Haftung Gedanken machen.
Ansonsten ist die Beachtung der Schweigepflicht und die Beachtung der Datenschutzmaßnahmen eher im Verhältnis zwischen dem Pflegedienst und dessen Mitarbeiter sehr relevant. Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter zur Beachtung dieser Pflichten zu verpflichten. Der Pflegedienst muss die Mitarbeiter in diesen Bereichen schulen und hat diese Pflichten auch in den Arbeitsverträgen zu regeln. Hierbei handelt es sich jedoch um ein anderes Rechtsverhältnis, das mit dem Pflegevertrag nichts zu tun hat.
Punkt 5: Was passiert, wenn ein Mitarbeiter des Pflegedienstes einen Schaden verursacht?
Es kann schnell passieren, dass ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes bei einem Angehörigen einen Schaden verursacht: Beispielsweise lässt ein Mitarbeiter einen Haus- oder Wohnungsschlüssel liegen oder verliert diesen. Oder ein Mitarbeiter kommt beispielsweise mit dem Rollstuhl an eine Wand, sodass dann dort unschöne Flecken entstehen.
Daher ist es sehr relevant, dass Haftungsregeln im Pflegevertrag vereinbart werden.
Aus der Sicht eines Anwalts, der oftmals Pflegedienste berät, rate ich diesen immer dazu, dass diese die vertragliche Haftungsregelung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränken. Denn Schadensersatzansprüche sind dann schwerer durchzusetzen.
Meinung des Autors Harald Dittrich
Ich weiß, dass die Verbraucherzentralen dort jedoch eher auf der Seite der Pflegenden stehen: Diese raten davon ab, dass man als Pflegende diesen Absatz im Vertrag behält. Sie können dies in diesem Artikel der Verbraucherzentrale nachlesen.
Daher sollten Sie als Leser selbst entscheiden, ob Sie diese Regelung treffen wollen.
Sie müssen jedoch wissen, dass schon der Pflegedienst bei einfacher Fahrlässigkeit immer haftet:
Dies ist bei Schlüsselaufbewahrung relevant: Denn der Verlust des Schlüssels ist immer als Fahrlässigkeit zu werten.
Wenn ein Schlüssel zur Wohnung eines Pflegebedürftigen verloren geht und es hierdurch zu einem Schaden kommt, haftet der Pflegedienst. Bedenken Sie, dass ein Austausch der ganzen Schließsysteme für Sie als Pflegedienst sehr teuer werden kann. Daher ist es sinnvoll, hierzu Versicherungen abzuschließen. Auf das Thema Versicherungen habe ich ebenfalls in einem Artikel hingewiesen.
Punkt 6: Wie erhalten Pflegekräfte Zugang zum Pflegebedürftigen?
Wie Pflegekräfte Zugang zum Patienten erhält, damit dieser Leistungen erbringen können, sollte unbedingt im Vertrag geregelt werden. Hierüber muss mit den Angehörigen und dem Pflegebedürftigen geredet werden.
Denken Sie daran, dass es beispielsweise die Möglichkeit gibt, dass man beim Nachbarn klingelt, oder sich den Wohnungsschlüssel aushändigen lässt, oder auch ausmacht, dass man an die Fensterscheibe klopft.
Leider denken viele Personen auch nicht daran, wie man mit der Situation umgeht, dass niemand die Tür öffnet. Bei Pflegebedürftigen kann ja immer ein Notfall vorliegen. Daher sollte auch im Vertrag genau geregelt werden, wie man vorgehen soll, wenn niemand öffnet.
Hierfür gibt es, schon aufgrund der Natur der Sache, natürlich keine Lösung, die Sie auf jeden Fall anwenden können. Daher ist es auch hier wichtig, dass bevor der Vertrag geschlossen wird, dieses Thema im Gespräch zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen, sowie dessen Angehörigen anzusprechen.
Punkt 7: Wie erfolgt bei dem Pflegevertrag die Rechnungsstellung? Besteht ein Anspruch, dass die Patienten Leistungsnachweis erhalten?
Vorschüsse oder Abschlagsrechnungen sind beim Pflegevertrag nicht üblich. Üblich ist, dass die Pflegedienste ihre Rechnungen am Monatsanfang für den vorhergehenden Monat erstellen.
Pflegebedürftige erhalten vom Pflegedienst am Ende jedes Monats einen Zettel, auf dem steht, was im letzten Monat an Leistungskomplexe erbracht wurden. Diese Leistungsnachweise schickt dann der Pflegedienst zur Abrechnung an die Pflegekasse. Aber auch der Pflegebedürftige erhält jeden Monat vom Leistungsnachweis eine Kopie.
Wie schon vorher in diesen Artikel erläutert habe, ist immer der Pflegebedürftige selbst der Vertragspartner. In der Praxis wird natürlich oftmals die Leistung mit der Pflegekasse abgerechnet. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige aber immer auch selbst entscheiden kann, ob diese Weitere, über die Kostenübernahme der Pflegekasse hinausgehende, Leistungen erhalten will. Er wäre dann bei diesen Leistungen ein klassischer Selbstzahler.
Punkt 8: Wie kann ich den Pflegedienst bei Abwesenheit absagen?
Eine Abwesenheit liegt beispielsweise dann vor, wenn der Patient einen Reha-Aufenthalt hat oder ins Krankenhaus muss. Weiterhin ist dies der Fall, wenn der Pflegebedürftige in den Urlaub fährt.
Oder schon schlichtweg, wenn der Pflegebedürftige an einem Tag zu einer Geburtstagsfeier fährt.
Diese Frage muss unbedingt im Pflegevertrag geregelt werden, da es ansonsten keine genaue Regelung gibt. Wenn hierzu nichts geregelt wird, kann der Pflegedienst seine Leistung verlangen, obwohl dieser ja überhaupt gar nichts tun konnte!
Praxistipp: Bitte denken Sie auch daran, dass unbedingt genau geregelt werden muss, bis wann man einen Pflegeeinsatz genau absagen kann. Wenn man in den Vertrag hineinschreibt, dies müsse rechtzeitig erfolgen, ist dies viel zu unklar.
In den von mir formulierten Pflegeverträgen schreibe ich immer, dass der Termin 48 Stunden vor dem Pflegeeinsatz abgesagt werden kann.
Besonderheit: Der Pflegevertrag mit einer Privatperson
Wenn der Pflegebedürftige nicht von einem Pflegedienst, sondern von einem Verwandten gepflegt wird, ist es auch sinnvoll, eine Vereinbarung zu schließen. Denn dem Pflegebedürftigen steht ein Pflegegeld zu. Dieses kann an den Angehörigen weitergegeben werden.
Auch sollte man sich darüber Gedanken machen, wie man den Pflegeeinsatz bei dem Erbe berücksichtigt. Das Thema Pflegevertrag mit einer Privatperson habe ich in einem weiteren Artikel ausführlich behandelt.
Gesprächstermin buchen!
Wenn Sie als Pflegedienst weitergehende Fragen zum Pflegevertrag haben oder andere Probleme können Sie sich gerne bei mir melden. Auch als Pflegebedürftiger oder Angehörige bin ich ihr erster Ansprechpartner.
Sie können einen Gesprächstermin mit mir hier buchen. Ich berate sie deutschlandweit!
3 thoughts on “8 Punkte, die Sie in einem ambulanten Betreuungs- und Pflegevertrag regeln sollten”
Es ist ja klar, dass die Daten von Pflegebedürftigen für die Mitarbeiter des Pflegedienstes zugänglich sein sollen, um die durchgeführten Leistungen zu dokumentieren. Ich glaube, dass bei ambulanten Pflegediensten Vertrauen eine sehr wichtige Rolle spielen soll. Die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Patient und Pflegekraft sowie zwischen Pflegekraft und Familie des Patienten basiert auf Vertrauen.
Sehr geehrte Damen und Herren !
Meine Freundin hat eine Schwester die entmündigt ist,aufgrund ihrer Krankheit . Sie darf nicht allein sein.Hat aber ein Freund ,der gleichzeitig ihr Betreuer ,sagt er ist. Meine Freundin im guten Glauben hat dieses Schreiben unterschrieben und hat dabei nicht nachgedacht,zumal er sich auskennt .Er pflegt nicht wirklich seine Mutter und weiß was er benötigt um Leute,kranke Menschen das Geld abzuziehen. Was ist das von meiner Freundin unterschriebene Dokument?Sie wurde regelrecht überfallen mit der Unterschrift. Hinzu kommt das ist nur die Unterschrift Seite gewesen .Ich weiss dass er bekannt ist für solche Sachen. Ich bin Ratlos ,kann ich die Pflegekasse befragen?offiziell darf er das doch nicht! Drogenkonsum,wohnt mit seiner Betreute zusammen mit mehreren Kindern und kassiert 1000de €. Würde mich freuen auf eine Rückmeldung bitte!
Vielen Dank für weitere Einblicke in alles, was in einem Vertrag stehen muss. Eine Tante von mir braucht auch mehr Pflege. Hoffentlich findet sie die richtige Person, die sie betreut.