Anwalt für Mietrecht bei Fürth

Mietrecht
Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, in dem das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter genau geregelt wird. Und das beginnt bereits mit dem Mietvertrag, denn dieser kann flexibel gestaltet werden, ist aber die rechtliche Basis für die Mietbedingungen wie Kündigungsregelungen oder die Umsetzung von Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung. Bereits an dieser Stelle können Sie späteren Ärger vermeiden, wenn Sie einen Vertrag aufsetzen, der keine Interpretationsspielräume lässt. Das gilt sowohl für die Vermietung von Wohnungen als auch von Häusern und Gewerbeobjekten.

Wenn Sie einen Anwalt für Mietrecht in Fürth suchen, sind wir gerne für Sie da. Wir stehen Ihnen für eine persönliche Beratung sowohl vor Ort in Fürth als auch in unserer Kanzlei in Forchheim zur Verfügung. Alternativ bieten wir auch telefonische Beratung oder Videokonferenzen an. Wir unterstützen Sie gerne als Mieter oder Vermieter bei allen Fragen und Regelungen rund um die Vermietung.

Gerne sind wir in folgenden Themen des Mietrechts für Sie da:

Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kommen in diesen und weiteren Fragestellungen auf uns zu und lassen sich von unseren erfahrenen, zuverlässigen und kompetenten Anwälten beraten.

Gestaltung von Mietverträgen:

Bei einem Mietvertrag kommt es auf jedes Detail an und es sollten so wenig Interpretationsspielräume wie möglich gegeben werden, um das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter rechtlich ganz klar zu regeln. Damit vermeiden Sie im Fall der Fälle viel Ärger. Durch die Aufsetzung von einem Mietvertrag mit Unterstützung eines Anwalts gehen Sie zudem sicher, dass dieser auch alle gesetzlich vorgegebenen Bestandteile enthält und die Vertragsbedingungen rechtlich konform sind.

Sprechen Sie uns als Vermieter an. Gerne legen wir mit Ihnen gemeinsam eine optimale Basis für die Vermietung Ihrer Objekte. Dabei passen wir die Bedingungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse an oder fügen spezielle Vertragsbestandteile hinzu. Das ist enorm wichtig, denn ein bereits geschlossener Mietvertrag kann ohne Weiteres nicht mehr einfach so geändert werden. Das ist im Nachhinein nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Häufiger Streitpunkt in gewerblichen Mietverträgen ist im Nachhinein oft auch die Verlängerungsoption. Auch prüfen wir für Sie als Mieter ihren Mietvertrag.

Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen:

In bestimmten Fällen sind Mieterhöhungen unausweichlich und gerechtfertigt. Auch wenn dies für den Mieter erst einmal eine erhöhte Kostenbelastung bedeutet. Wir beraten Sie, wann und in welcher Höhe Sie die Miete erhöhen können und prüfen Ihren Mietvertrag dahin gehend ob Sie die höhere Miete entrichten müssen. Denn eine grundsätzliche Mieterhöhung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist nach § 558 I BGB nur möglich, wenn der Mieter zustimmt. Mieterhöhungen in Gewerberäumen hingegen können durch eine allgemeine Anpassungsklausel im Mietvertrag umgesetzt werden.

Die Betriebskostenumlage bei Mietverhältnissen:

Nebenkostenabrechnungen und die Umlage von Betriebskosten sind häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Auch hier können Sie mit den richtigen Bedingungen im Mietvertrag viel Ärger umgehen, denn welche Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, legen Sie bereits im Mietvertrag mit den Regelungen zur Betriebskostenabrechnung fest. Es gibt 17 Arten von Betriebskosten, die Sie im Mietvertrag festhalten und dann auch umsetzen können. Beispiele für Betriebskosten sind die Grundsteuer oder Versicherungsbeiträge. Hingegen zählen nicht zu den Betriebskosten Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir Ihnen, dass Sie jede Betriebskostenabrechnung rechtlich überprüfen lassen.

Wenn der Mieter nicht zahlt:

Mietrückstände sind für Vermieter besonders ärgerlich. Allerdings haben Mieter bei erheblichen Mängeln am Mietobjekt auch das Recht, einen rechtlich festgelegten Teil der Miete einzubehalten. Ist in Ihrem Fall ein Mietrückstand gerechtfertigt, können Sie eine fristlose Kündigung als Vermieter aussprechen. Wir beraten Sie umfassend bei allen Fragestellungen rund um das Thema Mietrückstände, zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und geben Ihnen Handlungsempfehlungen für Ihren individuellen Einzelfall.

Richtiger Umgang und Verhalten bei Sachmängeln und Schäden:

Ein Schaden am Mietobjekt liegt vor, aber wie gehen Sie als Vermieter und Mieter jetzt richtig vor und was müssen Sie bei der Information von Versicherungen beachten, um später nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben? Unser Anwalt für Mietrecht ist von der Aufnahme der Mängel bis zur endgültigen Schadensabwicklung gerne für Sie da.

Kündigungen & Kautionen:

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können das Mietverhältnis kündigen. Wie und wann gekündigt werden kann, ist im Mietvertrag unter den Kündigungsbedingungen festgeschrieben. Welche rechtlichen Kündigungsmöglichkeiten in Ihrem individuellen Fall bestehen, prüfen wir gerne für Sie.

Zudem beraten wir Sie bei der Auszahlung und Einbehaltung von Kautionen. Hier entstehen oft Fragen, wenn eine weitere Vermietung des Objektes nicht ohne Reparaturen möglich ist. Auch ist nicht immer ist klar, ob der Vermieter oder Mieter für Schönheitsreparaturen aufkommen muss.

Wir klären für Sie nicht nur diese Fragen, sondern beraten Sie auch, worauf Sie bei Wohnungsabnahmen aus rechtlicher Sicht besonders achten sollten und wie Sie dadurch spätere Streitigkeiten und teure Gerichtsprozesse umgehen können. Kommen Sie im Idealfall so früh wie möglich auf uns zu – vor der Kündigung, vor der Abnahme und bevor es zum Streit kommt.

Unterstützung bei Räumungsklagen und Zwangsvollstreckungen:

Ein Räumungsverfahren sollten Sie auf keinen Fall ohne einen Anwalt für Mietrecht durchführen. Ansonsten kann es für Sie noch teurer werden. Zudem müssen Sie bestimmte Schritte rechtlich konform durchführen, wie beispielsweise die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers und die Geltendmachung Ihres Vermieterpfandrechts. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite und setzen zielorientiert Ihr Recht durch. Sowohl für den Vermieter, als auch den Mieter ist dies sehr belastend.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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Anwalt Mietrecht Fürth
„Vertrauen Sie auf über 50 Jahre Erfahrung in der Rechtsberatung. Als Anwälte für Mietrecht kennen wir uns in allen Frage- und Problemstellungen bei Mietverhältnissen bestens aus. Wir sind für Sie da, denn Ihr Recht ist Ihr gutes Recht.“
Jörg Igler
Kanzleiinhaber & Rechtsanwalt

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So arbeiten unsere Rechtsanwälte:

Wir sind Ihr Rechtspartner auf Augenhöhe:

Wir können uns in Ihre Lage versetzen. Mit Empathie erarbeiten wir mit Ihnen eine faire Rechtslösung, mit der Sie zufrieden sind. Wir stehen Ihnen menschlich zur Seite und unterstützen Sie bestmöglich mit unserer Fachkompetenz.

Wir sind erfahren und kompetent:

Vertrauen Sie auf über 50 Jahre Erfahrung unserer beiden Anwälte. Unsere Anwälte verfügen über einen enormen Erfahrungsschatz, den Sie bei der Lösung für Ihren individuellen Rechtsfall einfließen lassen. Bei uns sind Sie mit allen Fragen und Problemen im Mietrecht in den besten Händen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns. Wir sind schnell und unkompliziert für Sie da.

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Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen stets zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder uns jederzeit eine E-Mail senden. Alternativ sind Sie herzlich eingeladen, in unseren Kanzleiräumen vorbeizuschauen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie unterstützend zu begleiten. Zögern Sie nicht, uns anzurufen!
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