Anwalt für Erbrecht bei Fürth

Erbrecht
Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, das speziell dann Anwendung findet, wenn eine Person stirbt. Es regelt in diesem Fall, wer das Vermögen eines Verstorbenen erbt und umfasst einzelne oder auch alle Vermögenswerte. Dazu zählen neben dem persönlichen Eigentum, wie Autos, Wertgegenständen oder Erinnerungsstücken auch Immobilien.

Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht in Fürth suchen, sind wir gerne für Sie da. Wir stehen Ihnen für eine persönliche Beratung sowohl vor Ort in Fürth als auch in unserer Kanzlei in Forchheim zur Verfügung. Alternativ bieten wir auch telefonische Beratung oder Videokonferenzen an.

In unserer Kanzlei betrachten wir das Seniorenrecht als Bereich, der eng mit dem Erbrecht zusammenhängt. Wir beraten Sie ebenfalls rund um die Themen Vorsorge durch eine Patientenverfügung, die Regelung Ihres Nachlasses und auch, falls Sie bereits von den Auswirkungen eines Testaments betroffen sind.

Die wichtigste Tätigkeit im Erbrecht in unserer Kanzlei sind Beratungsgespräche. Sie können uns jederzeit anrufen und unser Anwalt für Erbrecht wird Ihre Fragen beantworten und Sie bei der Lösung Ihrer Probleme unterstützen.

Unsere Beratungsleistungen im Bereich Erbrecht:

Die folgenden Punkte decken typische Fälle im Erbrecht ab, die wir regelmäßig bearbeiten. Zusätzlich bieten wir Ihnen natürlich unsere Beratung auch bei spezielleren Problemen an. Rufen Sie uns gerne jederzeit an!

Erstellung von Testamenten und Beratung zum Testament:

Im ersten Schritt ist es wichtig, zu klären, ob in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge Sinn macht. Wird keine spezielle Regelung getroffen, werden die Personen, denen ein Erbe zusteht, dadurch bestimmt. Wer als Erbe infrage kommt, hängt von den Verwandtschaftsbeziehungen der verstorbenen Person ab.

Unsere Hauptaufgabe bei der Testamentserstellung besteht darin, Ihre Interessen genau abzubilden und ein wirksames und unmissverständliches Testament für Sie zu verfassen. Durch eine klare Regelung lassen sich Streitfälle unter den Erben vermeiden.

Wir entscheiden uns zusammen mit Ihnen für die geeignete Testamentsform. Anstatt eines handgeschriebenen Testamentes kann auch ein notarielles Testament sinnvoll sein. Verheiratete Paare können in einem Erbvertrag den Nachlass regeln. Dies ist bei Paaren mit Kindern besonders empfehlenswert, damit der Ehepartner abgesichert ist, bevor das Erbe komplett an die Kinder übergeht. In einer Verfügung von Todes wegen gibt es hierfür speziell festgelegte inhaltliche Regeln, die auch unter dem Begriff „Berliner Testament“ bekannt sind.

Die Erbenermittlung:

Wir ermitteln beispielsweise bei einer Ausschlagung der Erbschaft durch den Erben, ob eine verstorbene Person weitere Erben hat, und informieren diese. Sie erhalten unsere Unterstützung ebenfalls, wenn Sie noch Ansprüche gegen den Verstorbenen haben oder, beispielsweise, wenn er noch Schulden bei Ihnen hat. Diese Dienstleistung wird häufig von Alters- oder Pflegeheimen benötigt.

Die Erbengemeinschaft:

Innerhalb einer Erbengemeinschaft müssen alle Angelegenheiten in der Gemeinschaft diskutiert und entschieden werden. Wir unterstützen beim Umgang mit dem Erbe und kümmern uns um unaufschiebbare Notmaßnahmen.

Umgang mit Vermächtnissen:

Zu den unterschiedlichen Vorschriften, die in einem Testament geregelt werden können, zählen die Auflage, die Bedingung und das Vermächtnis. Letzteres regelt die Übergabe von Einzelgegenständen, für die vom Empfänger des Gegenstandes häufig die Grabpflege übernommen werden muss.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten:

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haus bereits zu Lebzeiten Ihren Kindern zu schenken, beraten wir Sie gerne umfassend über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Folgen, die aus einer solchen Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge resultieren. Ziel einer solchen Regelung ist es meist, die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zu vermeiden, es gibt jedoch Auswirkungen auf die Pflichtteilsansprüche. Dies ist besonders relevant, wenn Sie planen, das Haus weiterhin lebenslang zu bewohnen. Bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines Unternehmens entscheiden sich die meisten Mandanten für eine stufenweise Übernahme von Verantwortung durch den Beschenkten.

Die Erbauseinandersetzung:

Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollen, indem wir alle Vorteile und Pflichten mit Ihnen durchsprechen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Anfechtung des Testaments, falls Sie beim Erbe unrechtmäßig übergangen wurden.

Das Pflichtteilsrecht und Erbansprüche:

Wir erklären Ihnen, welche Pflichtteilsansprüche bestehen und welche Optionen Sie haben. Ebenso wehren wir Ansprüche für Sie ab oder machen sie für Sie geltend. Die Enterbung ist ebenfalls ein Teil dieses Themengebiets.

Zusätzlich beraten wir Sie bei Bedarf zu folgenden Spezialthemen:

Seniorenrecht:

Das Thema Pflege im Alter ist in diesem Bezug besonders relevant und wird durch das Recht der stationären Pflege sowie das Heimrecht geregelt. Die Finanzierung der Pflege ist dabei ein wichtiger Punkt, daher prüfen wir für Sie den Elternunterhalt und alle sozialen Hilfen (Grundsicherung im Alter nach SGB XII).

Vorsorge:

Eines der Grundthemen bei einer Beratung zum Thema Nachlass ist die Frage nach der Vorsorge. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, welche Person Ihre Angelegenheiten im Falle einer Krankheit oder eines Notfalls für Sie regeln kann, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. In diesem Zusammenhang ist auch eine Patientenverfügung wichtig, in welcher Sie festlegen können, ob Sie bestimmten medizinischen Eingriffen oder Maßnahmen zustimmen oder sie ablehnen. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen oder im Krankenstand ist dies besonders wichtig.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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Anwalt Erbrecht Fürth
"In den besten Familien kann es zu Erbstreitigkeiten kommen. Unsere kompetenten Anwälte unterstützen Sie bei der Vorsorge, um Streit im Erbrecht zu vermeiden. Wir unterstützen Sie außerdem dabei, im Erbfall zu Ihrem Recht zu kommen!"
Jörg Igler
Kanzleiinhaber & Rechtsanwalt

Fair und Menschlich

Das ist uns wichtig:

Faires Miteinander:

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die beste Variante, um Ihr Vermächtnis zu regeln, indem wir alle Möglichkeiten mit Ihnen durchsprechen und die beste Lösung für Sie finden.

Menschliches Miteinander:

Unserer Kanzlei ist eine ausführliche und persönliche Beratung äußerst wichtig. Besonders dann, wenn es mehrere Erbberechtigte gibt, ist es wichtig, dass eine vermittelnde Partei bei wichtigen Entscheidungen unterstützt.

Dies spricht für uns:

In unserer Kanzlei stellen wir Ihnen einen erfahrenen Anwalt zur Seite, der bereits seit über 25 Jahren in diesem Gebiet arbeitet und Gerichtserfahrung besitzt. Bei Fällen, die sowohl Aspekte des Erbrechts als auch des Sozialrechts abdecken, arbeiten unsere beiden Experten für diese Themen zusammen, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Erbrecht bei Fürth

Gerne können Sie uns anrufen oder eine Nachricht schreiben.

Wir sorgen für eine Lösung, die Sie zufriedenstellt.

Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen stets zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder uns jederzeit eine E-Mail senden. Alternativ sind Sie herzlich eingeladen, in unseren Kanzleiräumen vorbeizuschauen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie unterstützend zu begleiten. Zögern Sie nicht, uns anzurufen!
Telefon

0911/477 119 20

E-Mail

info@ra-igler.de

Beratung vor Ort

Für eine Beratung in 90762 Fürth und Umgebung können wir Sie gerne zu Hause oder in Ihrer Firma besuchen. Alternativ bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an, um Ihnen maximalen Komfort zu bieten.

Beratung in unserer Kanzlei

Burker Str. 41
91301 Forchheim

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