Anwalt für Verkehrsrecht in Erlangen

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Das Verkehrsrecht ist ein Regelwerk, das regelt, wie sich Autofahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Sie benötigen einen Anwalt für Verkehrsrecht in Erlangen? Sie sind bei unseren Anwälten richtig, wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten. Daneben regeln wir es schnell und diskret, wenn Sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind: beispielweise durch einen Bußgeldbescheid oder Ordnungswidrigkeiten. Auch beraten wir Sie als Handwerker oder Gewerbetreibender im Verkehrsrecht und kümmern sich um Ihren Fuhrpark. Wir sind auch für Sie da, wenn Sie Ihren Führerschein abgeben sollen oder ein Auto kaufen oder verkaufen möchten. Unser tägliches Geschäft liegt in der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Sie können bei uns jederzeit anrufen! Unseren Anwalt für Verkehrsrecht erreichen Sie schnell, damit er Ihnen helfen kann.

Wir beraten zu folgenden verkehrsrechtlichen Themen:

Hier schildern wir Ihnen Fälle im Verkehrsrecht, die unsere Anwälte täglich bearbeiten. Es gibt jedoch auch spezifischere Angelegenheiten, mit denen wir uns schon befasst haben. Wir sprechen mit Ihnen gerne ab, wie wir Sie hierbei unterstützten können!

Themen im Verkehrszivilrecht: Die Unfallregulierung

Verkehrsunfälle bearbeiten wir täglich. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung des Schadens: Angefangen bei der genauen Klärung des Sachverhaltes, was überhaupt passiert ist, über die Ermittlung des Halters, bis zum Anforderung der Ermittlungsakte. Wir nehmen für Sie Kontakt mit den ganzen Versicherern und Behörden auf.

Danach beschäftigen wir uns damit, wer an dem Unfall schuld ist. Dies nennt man unter Juristen die Haftung. Selbst wenn man überhaupt gar nichts für den Unfall kann, soll man quotal haften. Auch gibt es komplizierte Situationen, beispielsweise wenn es zu einem Auffahrunfall oder Kreuzungsunfall kam. Auch unterstützen wir Sie, wenn bei dem Unfall ein Fahrrad, Motorrad oder ein Fußgänger beteiligt ist. Wildunfälle werden ebenso von uns behandelt.

Wichtig ist, dass wir genau feststellen, was Ihnen aus dem Unfall zusteht. Bei der Unfallregulierung unterscheidet man immer zuerst zwischen dem Personenschaden und dem Sachschaden.

Bei dem Sachschaden haben wir es mit Sachverständigengutachten zu tun. Oder mit Kostenvoranschlägen. Uns ist wichtig, dass wir jede Schadenposition für Sie geltend machen: Denken Sie daher auch an Mietwagenkosten, an den Nutzungsausfall oder ggf. Entsorgungskosten. Auch sind die Begriffe wirtschaftlicher Totalschaden und der Zeitwert sowie der Neuwert wichtig.

Wenn es zu einem Personenschaden kam, hat dies weitreichende Konsequenzen: Bei der Unfallregulierung ist dann auch immer an ein Schmerzensgeld zu denken.

Verkehrsstrafrecht

Unsere Anwälte verteidigen Sie in Verkehrsstrafsachen. (Auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort genannt, § 142 StGB), vertreten wir Sie auch, wenn Ihnen die fahrlässige Tötung oder Körperverletzung vorgeworfen wird. Zu dem Verkehrsstrafrecht gehört auch die Nötigung im Straßenverkehr und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei dem Vorwurf von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr. (Trunkenheit und Vollrausch)

Ordnungswidrigkeiten und das Bußgeldverfahren

Der Bußgeldkatalog ist sehr groß: Wir helfen Ihnen, wenn Sie die Geschwindigkeit, den Abstand oder die Vorfahrt nicht eingehalten haben. Sie merken dies, wenn Sie geblitzt werden. Auch sind Sie bei uns richtig, wenn Sie ein Rotlicht übersehen haben. Zusätzlich können Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn man Sie dabei erwischt, wie Sie das Mobiltelefon am Steuer benutzen oder WhatsApp Nachrichten schreiben.

Verkehrsverwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot

Wir beraten Sie, wenn Ihre Fahreignung angezweifelt wird oder Ihnen der Führerschein weggenommen werden soll. Dazu behandeln wir das Thema Abschleppen und die Frage der Anerkennung von Führerscheinen.

Der Autokauf und das Gewährleistungsrecht

Wir beraten Sie bei Rechtsfragen bei dem Kauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge, sowie bei dem Leasing.

Auf Wunsch beraten wir Sie auch in folgenden Spezialthemen:

Der Personenschaden: Schadenersatz und Schmerzensgeld

Der Personenschaden ist der komplizierteste Bereich im gesamten Schadensrecht. Gerne nehmen wir diese Herausforderung für Sie an. Letztlich geht es um Ansprüche, wenn ein Mensch verletzt oder getötet wird. Themen dabei sind insbesondere das Schmerzensgeld und der Haushaltsführungsschaden. Auch gehört hierzu der Erwerbsschaden und der Arbeitsunfall bzw. der Arbeitswegeunfall.
Durch die Zusammenarbeit mit einer Expertin für das Thema Versicherungsrecht können wir Sie hier optimal beraten. Bei jeder Unfallregulierung treten immer versicherungsrechtliche Fragen auf. Zu dem Versicherungsschutz gehört die Vollkasko/ Teilkaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Typische Beratungsthemen sind die Verletzung von Obliegenheiten, die Gefahrerhöhung und das Thema Quotenvorrecht.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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„Streitigkeiten in Verkehrssachen sind immer besonders ärgerlich. Lassen Sie sich durch unsere Experten helfen!“
Harald Dittrich
Inhaber der Kanzlei

Fair und Menschlich

Unsere Leitidee:

Faires Miteinander:

Auf der Gegenseite haben Sie es immer mit Behörden und großen Versicherungen zu tun. Diese handeln nur aus eigenwirtschaftlichen Interessen und agieren oft unfair. Es wird maximal gekürzt. Allein wir als Rechtsanwälte sind Ihre objektiven Interessenvertreter.

Menschliches Miteinander:

Wir haben Rechtsanwälte, die Ihre Bedürfnisse erkennen und auf Ihre Anfrage hin an einzigartigen Lösungen für Sie arbeiten.

Dies spricht für uns:

Unsere Rechtsanwälte beschäftigen sich schon seit 1989 und 1996 mit dem Verkehrsrecht. Sie haben hierdurch sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich viel Erfahrung gesammelt. Wir haben dazu auch eine Expertin im Versicherungsrecht, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Verkehrsrecht in Erlangen

91052 Erlangen

09131/ 682 4799

0176/ 4629 17 18

info@ra-igler.de

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