Anwalt für Strafrecht bei Erlangen

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Sie haben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Vorladung erhalten, dass Sie sich zu einer Sache äußern sollen? Sie sollen zu einem Sachverhalt vernommen werden? Sie wissen, dass die Staatsanwaltschaft Sie als Verdächtiger, Beschuldigter oder schon als Angeklagter sieht? Oder es wurde schon ein Strafbefehl erlassen? Bevor Sie irgendeine Aussage tätigen, sollen Sie umgehend mit einem Anwalt für Strafrecht sprechen. Umso früher, umso besser!

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Erlangen? Gerne beraten und vertreten wir Sie in allen Strafsachen. Dazu gehört für uns auch das Ermittlungsverfahren in Sachen der Ordnungswidrigkeiten. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen sowohl vor Ort in Erlangen als auch in unserer Kanzlei in Forchheim zur Verfügung. Alternativ bieten wir auch telefonische Beratung oder Videokonferenzen an.

Wir sind auch Experten im Verkehrsstrafrecht und vertreten schon seit 20 Jahren erfolgreich im Jugendstrafrecht. Unser Strafverteidiger beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen weiter.

Wir verteidigen Sie insbesondere in folgenden Fällen des Strafrechts:

Eigentumsdelikte:

Darunter verstehen wir die Sachbeschädigung, den Diebstahl, aber auch den Hausfriedensbruch.

Betrug, Untreue & Erpressung:

Ein Betrug ist sehr vielseitig: Es kann sich um Abrechnungsbetrug genauso handeln, wie um den Anstellungsbetrug oder den Identitätsbetrug. Auch ist an das Schwarzfahren zu denken.

Verkehrsstrafrecht:

Hier liegt ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei. Denn oftmals stellen Fehler im Straßenverkehr nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Straftaten dar. Dazu gehören Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht bzw. Fahrerflucht, jede Gefährdung im Straßenverkehr, Fahren ohne Führerschein und fahrlässige Körperverletzung oder die fahrlässige Tötung.

Körperverletzung:

Dazu gehört die einfache Körperverletzung genauso wie die gefährliche oder fahrlässige Körperverletzung.

Drogenstrafrecht:

Bei Besitz, Erwerb und Verkauf von Cannabis oder anderen Drogen drohen erhebliche Strafen. Deswegen ist es besonders wichtig, von einem kompetenten Anwalt verteidigt zu werden.

Jugendstrafrecht:

Für Jugendliche und Heranwachsende gelten im Strafrecht andere Regeln im kompletten Verfahren. Es gibt viel mehr Möglichkeiten, wie reagiert werden kann. Wir wurden seit mehr als 20 Jahren als Pflichtverteidiger in diesen Fällen beauftragt. Daher übernehmen wir gerne auch Ihren Fall! Beispielsweise gehört dazu, wenn Sie ohne Führerschein gefahren sind, etwas im Supermarkt mitgehen ließen oder sich geprügelt haben. Meist kommen in unsere Kanzlei die besorgten Mütter und Väter. Unnötige Fehler in der Jugend dürfen sich nicht auf die Zukunft Ihres Kindes auswirken.

Ehrdelikte:

Aus Unachtsamkeit und in der Wut ist leider schnell ein Wort gesagt. Es kann dann schnell zu einer Anzeige aufgrund Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung kommen. Ihre Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, lassen Sie sich dieses nicht nehmen.

Nicht: Sexualstrafrecht

Aufgrund unserer Werte werden wir Sie nicht im Sexualstrafrecht vertreten.

Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Der meist auftretende Fall in der Kanzlei ist, dass Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft plötzlich ein Schreiben erhalten. Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wichtig ist, dass Sie keinesfalls sich in der Sache selbst äußern. „Schweigen ist hier Gold wert!“. Lassen Sie uns zuerst einmal einsehen, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird. Wir erstellen dann für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie! Auch wenn ein Richter Ihnen einen Pflichtverteidiger zuweist, ist es Ihr gutes Recht, sich einen eigenen Strafverteidiger zu wählen. Richter suchen sich unerfahrene Strafverteidiger, mit denen sie sich gut verstehen und die ihnen wenig Arbeit machen. Genau das wollen Sie nicht! Es geht um Ihre Zukunft! Es kostet Sie nicht mehr, wenn Sie sich selbst einen erfahrenen Anwalt aussuchen. Pochen Sie auf Ihr Recht! Genauso wie wir dies für Sie tun!

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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Anwalt Strafrecht Erlangen
"Wir treten für ihr Recht ein und Sorgen für Waffengleichheit, gegenüber dem Staat. Besonders im Strafrecht kommt es auf die Erfahrung an!“
Jörg Igler
Kanzleiinhaber & Rechtsanwalt

Fair und Menschlich

Mit diesen Werten vertreten wir Sie!

Leitgedanke Fair:

Sie stehen der kompletten Staatsgewalt gegenüber. Wir führen zu einer effektiven Waffengleichheit. Sie haben das Recht, als unschuldig angesehen zu werden und immer fair behandelt zu werden.

Leitgedanke menschlich:

Wir sehen jeden Menschen als gleich und gleich Wert an. Dazu gehört daher der vorurteilsfreie Umgang mit jedem Mandanten. Da Ermittlungsverfahren oft belastend sind, ist uns absolute Diskretion und Verschwiegenheit sehr wichtig.

Weitere Gründe, weshalb Sie uns beauftragen sollten:

Ihr Fall muss schnell bearbeitet werden. Daher erhalten Sie bei uns schnell einen Termin. Für kurze Gespräche sind wir auf Telefonie und Videotelefonie eingestellt. Sie werden durch einen erfahrenen Anwalt vertreten, der schon seit mehr als 20 Jahren als Strafverteidiger tätig ist.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Strafrecht bei Erlangen

Gerne können Sie uns anrufen oder eine Nachricht schreiben.

Wir sorgen für eine Lösung, die Sie zufriedenstellt.

Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen stets zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder uns jederzeit eine E-Mail senden. Alternativ sind Sie herzlich eingeladen, in unseren Kanzleiräumen vorbeizuschauen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie unterstützend zu begleiten. Zögern Sie nicht, uns anzurufen!
Telefon

09131/ 682 4799

E-Mail

info@ra-igler.de

Beratung vor Ort

Für eine Beratung in 91052 Erlangen und Umgebung können wir Sie gerne zu Hause oder in Ihrer Firma besuchen. Alternativ bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an, um Ihnen maximalen Komfort zu bieten.

Beratung in unserer Kanzlei

Burker Str. 41
91301 Forchheim

Um Rückruf bitten

Wir garantieren Ihnen einen Rückruf innerhalb von 48 Stunden.
Sie können uns telefonisch nicht erreichen oder sind nicht in der Lage, offen zu sprechen? Dann bitten wir Sie, uns über dieses Formular zu schreiben und vorab Ihr Anliegen in groben Zügen zu schildern. Wir werden uns bei Ihnen zeitnah zurückmelden. (Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.)



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