Anwalt für Sozialrecht bei Erlangen

Sozialrecht
Sozialrecht ist ein Thema, mit dem jeder in Deutschland in irgendeiner Form in Berührung kommt. Es regelt Leistungen vom Kindergeld, das man als Schüler erhält, bis hin zu den Bezügen und Verdienstgrenzen eines Rentners. Viele Arbeitnehmer kommen auch beruflich in Kontakt mit sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Unterschiedliche Behörden und Ämter sind für die verschiedenen Belange zuständig und machen es für Laien oft schwierig, sich zurechtzufinden.

Wenn Sie einen Anwalt für Sozialrecht in Erlangen suchen, sind wir gerne für Sie da. Wir unterstützen Sie durch unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter bei Ihrem persönlichen Fall im Sozialrecht und damit verbundenen weiteren Rechtsthemen. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen sowohl vor Ort in Erlangen als auch in unserer Kanzlei in Forchheim zur Verfügung. Alternativ bieten wir auch telefonische Beratung oder Videokonferenzen an.

Das Sozialrecht umfasst eine Vielzahl an Bereichen, doch Angelegenheiten zum Thema Bürgergeld (früher Hartz 4 genannt) stellen die meisten Fälle. Häufig kommt es zu Problemen bei der Auszahlung der Leistungen, die den Empfängern zustehen. Neben der Verweigerung einer Leistung oder einer Verzögerung bei der Auszahlung kommt es auch zu falsch berechneten Beträgen. Bei den Behörden werden Sie teilweise schlecht oder falsch beraten. Als Experten für das Fachgebiet Sozialrecht unterstützen unsere Profis Sie in allen Belangen. Wir sorgen dafür, dass Sie der Kommunikation mit den Behörden gewachsen sind und erstreiten Ihre Ansprüche im Ernstfall auch vor Gericht. Ungerechtfertigte Ansprüche von Behörden wehren wir für Sie ab.

Wir beraten Sie zu folgenden sozialrechtlichen Themen:

Sozialrecht für Familien, Schwangere und Alleinerziehende

Kinder sind für viele Menschen das schönste Geschenk auf der Welt, doch finanziell auch sehr kostspielig. Daher ist es gerade für Familien mit Kindern wichtig, alle Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen:

Wer Bürgergeld bezieht, kann bereits während der Schwangerschaft zusätzliche Leistungen beantragen. Oft kommen auch Fragen zum Mutterschutz oder dem Mutterschaftsgeld sowie den geltenden Fristen auf.

Nach der Geburt des Kindes sollte das Jobcenter alle Leistungen korrekt anpassen und auszahlen. Dazu zählen die Änderung der Bedarfsgemeinschaft und der Wohnkosten, denn häufig wird die Wohnung mit Nachwuchs zu klein. Alleinerziehende haben zusätzlichen Mehrbedarf. Weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie für die Erstausstattung des Kindes stehen ebenfalls zur Verfügung.

Kindergeld und unter Umständen der Kinderzuschlag entlasten jede Familie und sind ebenso wichtig wie Elterngeld und Informationen zur Elternzeit. Wir stehen beratend an Ihrer Seite und unterstützen Alleinerziehende dabei, den Unterhalt geltend zu machen oder einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Die Übernahme von Kita-Gebühren durch die Behörden und die Einschreibung für einen Kindergartenplatz übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Behinderte und Personen, die von der Behinderung bedroht sind

Wichtig ist zuallererst die korrekte Feststellung des Grades der Behinderung. Wir unterstützen Sie dabei durch die Beantragung des Schwerbehindertenausweises und gehen im Fall einer Ablehnung durch Widerspruch oder die Erhebung einer Klage gegen die Entscheidung vor. Falls Sie einen Grad der Behinderung (=GdB) von 30 bis 50 haben, unterstützen wir Sie beim Erhalt einer Gleichstellung oder bei der Ablehnung von Merkzeichen durch die Behörden. Wer schwerbehindert ist, für den ändern sich viele rechtliche Sachverhalte durch den sogenannten Nachteilsausgleich. Dies betrifft Themen wie den Kündigungsschutz im Arbeitsrecht oder auch Ihre Rentenansprüche. Wir informieren Sie darüber, welche Rechte und Leistungen Ihnen zustehen und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Krankenversicherung und Krankengeldanspruch

Wir beraten unsere Mandanten häufig zu Krankengeldansprüchen oder bezüglich der verweigerten Kostenübernahme der Krankenkasse für besondere Medikamente oder medizinische Leistungen. Ebenso beantworten wir Fragen zu nachträglich von Krankenkassen geforderten Beitragszahlungen oder auch dazu, ob eine Krankenversicherung überhaupt nötig ist.

Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft

Wir prüfen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, und setzen Ihr Recht bei Behörden, Versicherungen oder auch vor Gericht durch.

Arbeitslose und weitere Personen, die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten

Bürgergeld

Unser Fachgebiet: Bürgergeld (ehemals Hartz 4) oder Leistungen nach dem SGB II

Alle Leistungen nach dem SGB II fallen seit dem 01.01.2023 unter den Begriff Bürgergeld. Dennoch werden sie oft weiterhin als Hartz-4-Leistungen oder Arbeitslosengeld 2 bezeichnet.

Die Frage, ob die ausgezahlten Leistungen zu gering sind, erreicht unsere Experten in der Kanzlei häufig. Wir prüfen Ihre Bescheide und legen im Zweifelsfall Widerspruch für Sie ein. Ungerechtfertigte Rückforderungen der Behörden wehren wir für Sie ab und stehen Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter bei. Wenn Sie aufstockend arbeiten möchten, beraten wir Sie zu Veränderungen bei Ihren Leistungen und erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Typische Fehler bei zugesagten Leistungen vom Jobcenter sind grundsätzlich falsche Bescheide und fehlerhafte Berechnungen, die Rückforderungen, Erstattungen oder zu geringe Leistungen zur Folge haben. Es kommt immer wieder vor, dass Leistungen gar nicht oder zu spät ausgezahlt werden. Unsere Anwälte prüfen Sanktionen oder Kürzungen, die das Jobcenter ausgesprochen hat.

Wer plant umzuziehen, sollte sich vorab über geltende Mietobergrenzen und mögliche Kostenübernahmen informieren. Wir beraten Sie bei der Ablehnung Ihres Umzugsantrags durch das Jobcenter und klären Sie über alle relevanten Konsequenzen auf.

Arbeitslosengeld und BAB

Beim Bezug des Arbeitslosengeldes wurde eine Sperrzeit oder eine Ruhezeit gegen Sie verhängt? Wir beraten Sie zu Ihren Optionen und Zuverdienstmöglichkeiten, wenn Ihnen nicht ausreichend Geld zum Leben zur Verfügung steht.

Rentenversicherungsrecht

Häufig kommen unsere Mandanten zu uns, da sie gar nicht genau wissen, welche Renten sie beantragen können. Die unterschiedlichen Rentenarten umfassen die Altersrente, die Schwerbehindertenrente und die Erwerbsminderungsrente.

Beinahe die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden von den Behörden abgelehnt. Die Gründe hierfür reichen vom gesundheitlichen Zustand des Antragstellers bis zur Wartezeit oder Beitragszeit. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, falls Ihr Antrag abgelehnt wurde. Die Berechnung von Rentenansprüchen sowie die Klärung aller Fragen rund um Ihre Rente übernehmen wir ebenso.

Wir beraten Sie auch zu folgenden Spezialthemen:

Seniorenrecht

Das Seniorenrecht ist breit aufgestellt und für Sie relevant, wenn Sie sich in der zweiten Lebenshälfte befinden. Häufig fällt die Rente sehr gering aus und reicht nicht, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken. Wir beraten Sie zu weiteren staatlichen Leistungen und der Grundsicherung im Alter. Dazu zählen auch die Gestaltung eines Testaments, das Festsetzen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmachten. Wird der Partner krank und muss zu Hause oder im Heim gepflegt werden, setzen wir Ihre Pflegestufe durch und beraten Sie zu allen Leistungen.

Selbstständige und das Statusfeststellungsverfahren

Eine besondere Expertise hat unsere Kanzlei beim Thema Scheinselbstständigkeit. Einer unserer Anwälte hat sich bereits vor Jahren auf dieses Gebiet spezialisiert und unterstützt Sie bei der korrekten Einordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sozialversicherungsrecht. Fehler können gravierende finanzielle Folgen haben, daher prüft unsere Kanzlei Ihren Fall im Detail.

Leistungsmissbrauch

Der Vorwurf des Leistungsmissbrauchs ist keine Seltenheit und kann sogar als Straftat geahndet werden. Es kommt zu diesem Vorwurf, wenn davon ausgegangen wird, dass Sie wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben zum Einkommen oder Vermögen gemacht haben oder die Behörden nicht rechtzeitig über Änderungen informiert haben. In diesem Fall erarbeiten unser Anwalt für das Sozialrecht und unser Anwalt für Strafrecht gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie für Sie.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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Anwalt Sozialrecht Erlangen
"Wir setzen Ihre sozialen Ansprüche durch - Buchen Sie uns als fachkundigen Anwalt für Sozialrecht in Erlangen!"
Jörg Igler
Kanzleiinhaber & Rechtsanwalt

Fair und menschlich

Unsere Philosophie:

Faires Miteinander:

Sich allein den Behörden entgegenzustellen ist schwierig. Wir informieren Sie zu allen Leistungen, die Ihnen zustehen und helfen Ihnen dabei, gleichgestellt Ihre Rechte durchzusetzen.

Menschliches Miteinander:

Fälle im Sozialrecht drehen sich oft um existenzielle Themen und die Möglichkeit zu einem guten Leben. Daher sollten Sie sich nicht scheuen, alle Ansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen!

Vorträge im Sozialrecht:

Ihre Mitarbeiter benötigen grundlegende Kenntnisse im Sozialrecht oder sollen ihre Kenntnisse vertiefen? Wir gestalten Schulungen, Vorträge und Seminare für Sie, in denen Ihre Mitarbeiter alle wichtigen Informationen erhalten. Gerade im Bereich der sozialen Arbeit unterstützen wir Träger und ihre Mitarbeiter. Sinnvoll ist eine Weiterbildung beispielsweise für die Bereiche Migrationsberatung, die Arbeit mit wohnungslosen Menschen, bei Kliniksozialdiensten sowie in der Jugend- und Familienberatung. Auch Berufsbetreuer profitieren von Kenntnissen im Sozialrecht.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Sozialrecht bei Erlangen

Gerne können Sie uns anrufen oder eine Nachricht schreiben.

Wir sorgen für eine Lösung, die Sie zufriedenstellt.

Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen stets zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder uns jederzeit eine E-Mail senden. Alternativ sind Sie herzlich eingeladen, in unseren Kanzleiräumen vorbeizuschauen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie unterstützend zu begleiten. Zögern Sie nicht, uns anzurufen!
Telefon

09131/ 682 4799

E-Mail

info@ra-igler.de

Beratung vor Ort

Für eine Beratung in 91052 Erlangen und Umgebung können wir Sie gerne zu Hause oder in Ihrer Firma besuchen. Alternativ bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an, um Ihnen maximalen Komfort zu bieten.

Beratung in unserer Kanzlei

Burker Str. 41
91301 Forchheim

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Wir garantieren Ihnen einen Rückruf innerhalb von 48 Stunden.
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