Anwalt für Erbrecht in Erlangen

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Das Erbrecht ist das Rechtsgebiet, das regelt, wer das Vermögen einer Person erbt, wenn diese stirbt. Dies kann einzelne oder alle Vermögenswerte umfassen: von Immobilien bis hin zu persönlichem Eigentum wie Autos oder Erinnerungsstücken. Für unsere Kanzlei gehört auch zu dem Erbrecht das Seniorenrecht. Gerne kümmern wir uns auch um Ihre Vorsorge, beispielsweise durch eine Patientenverfügung. Sie brauchen einen Anwalt für Erbrecht in Erlangen? Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Ihren Nachlass regeln wollen. Sie sind bei uns aber auch richtig, wenn Sie von der Auswirkung eines Testaments betroffen sind. Die Haupttätigkeit im Erbrecht ist bei uns das umfangreiche Beratungsgespräch. Rufen Sie uns gerne jederzeit an. Unser Anwalt für Erbrecht steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten oder auftretende Probleme zu lösen.

In folgenden Aspekten des Erbrechts beraten wir:

Bei den vorgestellten Punkten handelt es sich um Fälle im Erbrecht, mit denen wir es täglich zu tun haben. Natürlich gibt es auch oftmals speziellere Probleme. Auch diese Herausforderungen nehmen wir gerne an. Rufen Sie uns an, damit wir Sie beraten können!

Das Erstellen von Testamenten und die Beratung zu Testamenten:

Zuerst erläutern wir Ihnen, ob bei Ihnen die gesetzliche Erbfolge Sinn macht. Das sind die Personen, die von Ihnen beerbt werden, wenn von Ihnen keine Regelung getroffen wurde.

Danach ist die Hauptaufgabe von uns, Ihre Interessen genau zu ermitteln und ein Testament zu erstellen, dass diesen entspricht. Ein Streit ihm Erbrecht lässt sich vermeiden, wenn das Testament dann wirksam ist und auch unmissverständlich formuliert wurde.

Wir wählen für Sie die Art des Testaments aus: Statt dem handgeschriebenen Testament kann auch ein notarielles Testament sinnvoll sein. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie mit Ihren Ehepartner in Erbverträgen den Nachlass regeln. Falls Sie auch noch Kinder haben, muss Ihr Ehepartner abgesichert werden, bevor das Erbe auf die Kinder übergeht. Hierfür gibt es inhaltlich besondere Regeln, die man in einer Verfügung von Todes wegen schreiben kann. Vielen ist der Begriff „Berliner Testament“ ein Begriff.

Die Erbenermittlung:

Wir recherchieren für Sie, ob der Verstorbene Erben hat und informieren diese gerne. Dies kann dann eintreten, wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt. Auch unterstützen wir Sie, wenn Sie gegen den Verstorbenen noch Ansprüche haben oder dieser ihnen noch Geld schuldet. Oft nehmen Altersheime und Pflegeheime diese Dienstleistung in Anspruch.

Die Erbengemeinschaft:

Wir beratschlagen Sie, wie Sie in einer Erbengemeinschaft mit dem Erbe umgehen. Dazu gehört die Auseinandersetzung der Gemeinschaft. Auch verhandeln wir die Ansprüche, die Sie gegeneinander haben. Vielmals sind unaufschiebbare Notmaßnahmen nötig.

Umgang mit Vermächtnissen:

Es gibt unterschiedliche Vorschriften, die in einem Testament festgelegt werden können. Dazu gehört beispielsweise das Vermächtnis, die Auflage oder die Bedingung. Durch Vermächtnisse wird die Übergabe von Einzelgegenständen geregelt. Im Gegenzug für den Gegenstand muss vielmals die Grabpflege übernommen werden.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten:

Die häufigste Frage bei diesen Fällen ist immer, ob es sinnvoll ist, das Haus zu den Lebzeiten an seine Kinder zu schenken. Dies kann sowohl als Schenkung oder auch als vorweggenommene Erbfolge geschehen. Dabei müssen wir als Ihre Anwälte ein ganzes Bündeln an Motiven mit beachten: Mit solchen Regelungen soll die Erbschaftsteuer oder die Schenkungssteuer vermieden werden. Daneben wirkt sich eine solche Regelung auf die Pflichtteilsansprüche aus. Abschließend wollen viele unserer Mandanten lebenslang weiterhin in dem Haus wohnen. Wenn es um das Thema Hofübergabe geht oder an die Übergabe eines Unternehmens, soll der Beschenkte stufenweise in Verantwortung genommen werden.

Die Erbauseinandersetzung:

Zuerst müssen Sie wissen, ob Sie die Erbschaft überhaupt annehmen sollten oder die Erbschaft ausschlagen. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie unrechtmäßig bei dem Erbe übergangen worden sind, unterstützen wir Sie bei der Anfechtung der letztwilligen Verfügung.

Das Pflichtteilsrecht und Erbansprüche:

Wir informieren Sie, welche Pflichtteilsansprüche bestehen und was Sie tun können. Wir wehren diese Ansprüche für Sie ab oder machen diese Ansprüche für Sie geltend. Auch gehört die Enterbung zu diesem Themenbereich.

Auf Wunsch beraten wir Sie auch in folgenden Spezialthemen:

Seniorenrecht:

Der demografische Wandel ist Realität. Daher beraten wir Sie gerne zu dem Thema Pflege: Dazu gehört das Recht der stationären Pflege und auch das Heimrecht. Oftmals gehört dazu auch die Frage, wie man die Pflege finanziert. In diesem Kontext ist auch die Frage der Finanzierung wichtig. Wir prüfen daher den Elternunterhalt und alle sozialen Hilfen. (Grundsicherung im Alter nach SGB XII)

Vorsorge:

Bei jeder ordentlichen Beratung hinsichtlich des Nachlasses muss die Frage gestellt werden, ob schon eine Vorsorge getroffen wurde. Diese Regelungen sind wie „maßgeschneiderte Kleider“: Wir passen die Regelungen Ihrer individuelleren Situation an. Dazu gehört zuerst einmal die Vorsorgevollmacht: Wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund Krankheit oder in Notfällen nicht mehr selbst regeln können, werden diese Geschäfte ein Betreuer führen. Da es sich um eine wildfremde Person handelt, ist es wichtig, dass Sie selbst entscheiden, wer Sie betreut und was die Person alles für Sie regeln kann. Daneben zählt dazu die Patientenverfügung: Damit regeln Sie Ihren Willen, bestimmte medizinische Eingriffe an Ihrem Körper zu legitimieren oder abzulehnen. Dies ist für Sie relevant, wenn Sie schon Vorerkrankungen haben, in Extremsituationen nicht mehr Ihren Willen äußern können, krank werden oder im Sterben liegen.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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Anwalt für Erbrecht in Erlangen - Harald Dittrich
„Streit im Erbrecht kommt leider in den besten Familien vor. Dies können Sie nur vermeiden, indem Sie rechtzeitig Vorsorge treffen! Lassen Sie sich von unseren Anwälten helfen! Diese sind auch für Sie da, damit Sie nach dem Erbfall zu Ihrem Recht kommen!“
Harald Dittrich
Inhaber der Kanzlei

Fair und Menschlich

Unsere Leitidee:

Faires Miteinander:

Im Erbrecht gibt es unzählbare Möglichkeiten, Ihr Vermächtnis zu regeln. Daher wägen wir mit Ihnen das für und wieder ab.

Menschliches Miteinander:

Wir sind eine persönliche Kanzlei, bei dem die ausführliche Beratung großgeschrieben wird. Wichtig ist dies besonders, wenn mehrere Erben vorliegen.

Dies spricht für uns:

Sie erhalten von uns einen Anwalt als Ansprechpartner, der schon seit 25 Jahren das Erbrecht bearbeitet. Dadurch hat er im Erbrecht Gerichtserfahrung gesammelt. In Fällen, die sowohl das Erbrecht, als auch das Sozialrecht gemeinsam betreffen, arbeiten unsere beiden Experten für Sie eng zusammen.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Erbrecht in Erlangen

91052 Erlangen

09131/ 682 4799

0176/ 4629 17 18

info@ra-igler.de

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