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Bei dem Termin handelt es sich um eine kostenpflichtige Rechtsberatung. Die Details hierzu können Sie weiter unten entnehmen.
Wir nutzen für die Videotelefonie eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung.
Unseres virtuelles Büro ist DSGVO konform. Unabhängiges Gutachten bestätigen: Auch für Geheimnisträger wie Rechtsanwälte geeignet.
Weiteres können Sie bei dem Anbieter nachlesen. Es handelt sich um die Software „VOffice“:
Alle Mandantenstimmen liegen uns vor. Aufgrund der Wünsche der Mandanten haben wir den Namen hier anonymisiert.
Klären Sie bitte ab, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Denn unsere Beauftragung wird dann meist von dem Versicherer übernommen. Gerne prüfen wir, ob die Versicherung eine Deckungszusage erteilt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Wichtig ist die Unterscheidung, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.
Für einen Verbraucher verlangen wir für die Erstberatung einen Betrag von 190,00 EUR netto. Dies sind dann 249,90 EUR brutto. Dies setzt sich zusammen aus 190,00 EUR netto, plus Auslagenpauschale 20 EUR und letztlich plus die Mehrwertsteuer.
Sollten die Anwaltsgebühren für die Erstberatung für die eigenen finanziellen Mittel zu hoch sein, so besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Dazu müssen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungsschein ausstellen lassen, der eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt ermöglicht. Sie müssen uns dann allein 15 EUR mitbringen.
Mit der anwaltlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Der relevante Sachverhalt wird geklärt, der Anwalt beantwortet Ihre Fragen, erläutert die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Sie erhalten auch Informationen über weiter zu erwartende Kosten.
Je besser vorbereitet Sie in einen Beratungstermin gehen, umso umfassender können wir auf die Sach- und Rechtslage eingehen und diese beurteilen. Daher bitten wir Sie uns vorher alle Unterlagen per E-Mail zukommen zu lassen.
Mit den meisten Unternehmen haben wir pauschale Verträge, die monatlich abgerechnet werden. Wir kommen daher gerne mit Ihnen ins Gespräch, welche Beratungsleistung Sie genau benötigen. Danach erstellen wir Ihnen ein (unverbindliches) Angebot.
Bei einem Beratungsauftrag sind wir verpflichtet, umfassend den Sachverhalt zu klären und sich zur Rechtslage zu informieren. Er haftet entsprechend auch für die Folgen seiner Empfehlungen und Ratschläge. Bei komplexen Sachverhalten kann daher der Beratungsaufwand entsprechend hoch sein, was sich dann auch in der Vergütung niederschlagen wird.
Für die Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verlangen wir für Verbraucher 250 Euro netto. (Inklusive Mehrwertsteuer max. 297,50 €)
Diese Tätigkeiten müssen wir nach den Wertgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen. In Einzelfällen kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, die den Besonderheiten des Falles Rechnung trägt.
Bei dieser Abrechnung ist der Gegenstandswert wichtig: Je höher der geforderte Betrag ist, umso höher sind auch die anfallenden Anwaltskosten.
Natürlich können Sie immer Ratenzahlung vereinbaren.