Anwalt für Verkehrsrecht in Bamberg

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Das Verkehrsrecht schreibt die Verhaltensweisen aller Verkehrsteilnehmer vor. Vom Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer bis hin zum Autofahrer oder Lkw-Fahrer. Dementsprechend umfangreich und komplex ist es gestaltet. Im Fall der Fälle ist unser Anwalt für Verkehrsrecht in Bamberg gerne für Sie da. Ob Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, die Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins oder bei der rechtlichen Regelung eines Verkehrsunfalls. Auch wenn Sie Handwerker oder Gewerbetreibender sind, stehen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen hinsichtlich Ihres Fuhrparks zur Seite. Auch beim privaten und gewerblichen Kauf und Verkauf von Fahrzeugen unterstützen wir Sie. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit unserem Anwalt für Verkehrsrecht.

Gerne beraten wir Sie zu folgenden verkehrsrechtlichen Themen:

Seit vielen Jahren begleiten wir täglich Mandantinnen und Mandanten, die mit rechtlichen Herausforderungen und Fragestellungen im Verkehrsrecht auf uns zukommen, wie im Folgenden geschildert. Auch wenn Sie sich in den genannten Themenbereichen nicht wiederfinden, sprechen Sie uns an! Denn das Verkehrsrecht ist sehr umfangreich. In jedem individuellen Fall prüfen wir, wie wir Ihnen rechtlich zur Seite stehen können.

Rechtsberatung im Zivilrecht: Wenn es zum Unfall gekommen ist

Täglich befassen sich unsere Rechtsanwälte mit der Unfallregulierung. Wir klären gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt inklusive Anforderung der Ermittlungsakte, übernehmen die Halterermittlung und die Abwicklung des Schadens bei den Versicherungen und Behörden für Sie. Auch bei Wildunfällen.

Nach der Bestandsaufnahme erfolgt rechtlich gesehen die Frage der Haftung. Das heißt, es wird rechtlich festgestellt, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Das ist für Laien nicht immer ganz so leicht nachzuvollziehen, denn selbst wenn Sie eigentlich keine Schuld haben, können Sie rechtlich haftbar gemacht werden. Auch bei Auffahrunfällen oder Kreuzungsunfällen ist die Rechtslage oft sehr komplex. Denn oftmals sind in einem Verkehrsunfall auch Fußgänger, Motorradfahrer oder andere beteiligt.

Im nächsten rechtlichen Schritt folgt nun die Unfallregulierung. Hier wird geprüft, welche Ansprüche Sie aus dem Unfall haben. Hier werden Personen- und Sachschäden differenziert behandelt. Zur Regulierung von Sachschäden sind meist ein Sachverständigengutachten und Kostenvoranschläge erforderlich, die jede Schadensposition genau enthalten, wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfall- oder Entsorgungskosten. Bei Totalschäden muss zudem der Zeitwert sowie der Neuwert ermittelt werden.

Personenschäden hingegen sind in der Regulierung komplexer, denn diese haben oftmals weitreichende Konsequenzen für die Beschädigten und es bestehen Schmerzensgeldansprüche, die rechtlich geprüft und festgesetzt werden müssen.

Verkehrsstrafrecht

Zu Verkehrsstrafsachen zählen beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Nötigung oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Auch Delikte, wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, zählen zum Verkehrsstrafrecht.

Ordnungswidrigkeiten und das Bußgeldverfahren

Fast jeder Autofahrer kennt das: einmal falsch geparkt, zu schnell gefahren, die rote Ampel übersehen, mit Handy am Steuer erwischt worden oder zu dicht aufgefahren. Und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Und der Bußgeldkatalog ist noch viel länger. Unsere Anwälte für Verkehrsrecht prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall der Bußgeldbescheid berechtigt ist.

Verkehrsverwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot

Das Anzweifeln der Fahreignung, der Entzug des Führerscheins, die Anerkennung von Führerscheinen sowie rechtliche Fragestellungen zum Abschleppen fallen unter das Verkehrsverwaltungsrecht. Wir klären das für Sie.

Der Autokauf und das Gewährleistungsrecht

Beim Kauf von neuen oder gebrauchten Fahrzeugen sowie beim Leasing entstehen nicht nur beim Kaufvertrag Fragen. Häufig behandeln unsere Rechtsanwälte auch Fragestellungen bei der Gewährleistung.

Auf Wunsch beraten wir Sie auch in folgenden Spezialthemen:

Der Personenschaden: Schadenersatz und Schmerzensgeld

Personenschäden im Verkehrsrecht sind rechtlich sehr komplex und sensibel, da es um die Verletzung oder gar Tötung von Menschen geht. Dies Bedarf jede Menge Know-how, um diese bestmöglich zu regulieren. Gerne sind wir Ihr zuverlässiger Rechtsbeistand, wenn es um Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden im Rahmen von Personenschäden im Verkehrsrecht geht. Aber auch Erwerbsschäden und dem Arbeitsunfall bzw. der Arbeitswegeunfall gehören zu diesem Rechtsgebiet.
Unsere Rechtsanwältin für Versicherungsrecht steht Ihnen vertrauensvoll, zuverlässig und höchst kompetent zur Seite, wenn Sie Herausforderungen mit Ihrer Versicherung haben. Nach einem Verkehrsunfall ist das in der Regel der Fall, denn der Versicherungsschutz muss bei der Vollkasko/ Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung geklärt werden. Oftmals haben wir es hier rechtlich mit der Verletzung von Obliegenheiten, der Gefahrerhöhung und dem Thema Quotenvorrecht zu tun.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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„Streitigkeiten in Verkehrssachen sollten Sie nicht alleine austragen. Lassen Sie sich durch unsere Experten helfen!“
Harald Dittrich
Inhaber der Kanzlei

Fair und Menschlich

Unsere Leitsprüche:

Faires Recht für alle

Versicherungen und Behörden handeln oftmals alleine aus eigenwirtschaftlichen Interessen und agieren damit rechtlich nicht korrekt. Wir sind Ihre objektiven Interessenvertreter und setzen Ihr Recht durch.

Menschlichkeit zählt

Wir arbeiten für Sie, mit Ihnen und auf Augenhöhe an der für Sie besten rechtlichen Lösung. Dafür sind wir da.

Bauen Sie auf unserer Erfahrung:

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht in Bamberg sind schon seit 1989 und 1996 tätig. Sie verfügen über einen enormen Erfahrungs- und Wissensschatz in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtseinigungen. Sie werden daneben von unserer Expertin im Versicherungsrecht unterstützt.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Verkehrsrecht in Bamberg

96047 Bamberg

0951/160 954 10

0176/ 462 917 18

info@ra-igler.de

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Unser Rückrufservice

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