Anwalt für Mietrecht in Bamberg

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Nicht nur, wenn Mieter und Vermieter sich nicht einig sind, spielt das Mietrecht eine wichtige Rolle. Auch bei der Erstellung von Mietverträgen für Wohnungen, Häuser oder Gewerbeobjekte gibt es rechtlich einiges zu beachten sowie bei der Vertragskündigung. Aber auch Dinge, wie die Umsetzung von Betriebskosten und die Nebenkostenerstellung werden im Mietrecht genau geregelt. Sie sind Mieter oder Vermieter und Sie benötigen einen Anwalt für Mietrecht in Bamberg? Wir stehen Ihnen in allen Angelegenheiten rund um die Vermietung von Immobilien und Grundstücken zur Seite.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Themen des Mietrechts:

Finden Sie sich in einer der folgenden Problemstellungen wieder? In diesen und vielen weiteren Belangen rund um das Thema Mietrecht sind wir gerne Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner.

Aufsetzen und Überprüfung von Mietverträgen:

Bei der Gestaltung von Mietverträgen ist es wichtig, auf die Form und die Details zu achten. Da der Mietvertrag die Basis für ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist, ist es umso wichtiger, dass dieser für beide Vertragsparteien zu einem vertrauensvollen Verhältnis führt. Zudem muss der Mietvertrag mit seinen einzelnen Vertragsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir beraten Sie bei der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen und setzen mit Ihnen Ihren Mietvertrag zur Sicherung Ihrer rechtlichen Interessen auf.

In der Regel wird der Mietvertrag durch den Vermieter gestellt. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen können jedoch individuell den Bedürfnissen der einzelnen Vertragsparteien angepasst werden. Ist ein Mietvertrag rechtmäßig geschlossen, kann dieser nicht ohne Weiteres verändert werden. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und Übereinstimmung von Mieter und Vermieter. Daher ist es sehr ratsam, vor Abschluss eines Mietvertrages juristischen Rat bei der Gestaltung oder zur Klärung unklarer Vertragspunkte einzuholen.

Berechtigung und Durchsetzung von Mieterhöhungen:

Mieterhöhungen sind immer wieder ein sehr heikles Thema für Mieter und Vermieter. Ob und in welcher Höhe eine Miete erhöht werden kann, ist grundsätzlich im Mietvertrag und gesetzlich geregelt. Worauf Sie hier besonders achten müssen, welche gesetzlichen Vorschriften es gibt und welche Grundsätze zu beachten sind, erklären Ihnen unsere Anwälte gerne. Eine grundsätzliche Mieterhöhung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist nach § 558 I BGB beispielsweise nur möglich, wenn der Mieter zustimmt.

Mieterhöhungen in Gewerberäumen hingegen können eine allgemeine Anpassungsklausel enthalten. Häufiger Streitpunkt bei gewerblichen Mietverträgen ist zudem die Verlängerungsoption. In beiden Fällen sollten Sie Ihre Mietverträge genau rechtlich formulieren, um mögliche Vertragsinterpretationen auszuschließen.

Gestaltung der Betriebskosten:

Wie genau welche Betriebskosten abgerechnet und umgesetzt werden können, ist im Mietvertrag und in den Vorschriften der Betriebskostenverordnung geregelt. Hier sind 17 mögliche Arten von Betriebskosten aufgeführt, wie die Grundsteuer oder Versicherungsbeiträge. Die Ausgestaltung der Betriebskosten wird aufgrund der Betriebskostenverordnung BetrKV (früher II. Berechnungsordnung) im Mietvertrag festgeschrieben.

Oftmals kommen Klienten auf uns zu, um ihre Betriebskostenabrechnung rechtlich prüfen zu lassen. Denn Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten sind beispielsweise keine Nebenkosten und dürfen damit auch nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie jede Betriebskostenabrechnung rechtlich überprüfen lassen.

Rechtlicher Beistand bei Mietrückständen:

Der Mieter zahlt seine Miete nicht. Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Aber behält der Mieter rechtens die Miete ein, weil beispielsweise erhebliche Mängel in der Wohnung nicht beseitigt wurden, oder hat der Vermieter das Recht zu einer fristlosen Kündigung? Wir prüfen Ihren individuellen Einzelfall, stehen Ihnen beratend zur Seite und setzen für Sie im gerichtlichen Verfahren Ihre Ansprüche durch.

Schäden, Mängel und Störungen am Mietobjekt:

Eine laute Nachbarschaft, die Baustelle direkt vor dem Schlafzimmerfenster, Mängel in der Wohnung oder ein Schaden, der verursacht wurde. Das Informieren von Versicherungen oder die Stellung einer alternativen Unterkunft. Wie verhalten und handeln Sie als Mieter oder Vermieter in diesen und weiteren Fällen? Was müssen Sie tun und wie müssen Sie genau vorgehen, damit Sie Ihre Rechte nicht verlieren? Wir beraten und begleiten Sie von der Aufnahme der Schäden und Mängel bis zur endgültigen Schadensabwicklung.

Kündigung von Mietverhältnissen und Kautionszahlungen:

Auch die Kündigungsbedingungen von Mietverhältnissen sind geregelt. Wir erklären Ihnen, wie Sie rechtlich korrekt, als Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Wir erläutern Ihnen, was mit der Kaution passiert.

Häufig kommt es bei Kündigungen zu Streitigkeiten, weil eine weitere Vermietung ohne Reparaturen nicht erfolgen kann. Doch für welche Schönheitsreparaturen sind Mieter und Vermieter zuständig, was ist mit der Einbauküche, maßgefertigten Möbeln oder der Badeinrichtung?

Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei einer Wohnungsabnahme besonders achten sollten, um späteren Streit zu vermeiden. Zudem sind Gerichtsprozesse meistens langwierig und teuer. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit es dazu gar nicht erst kommt. Am besten lassen Sie sich beraten, noch bevor Sie eine Kündigung aussprechen.

Wir sind Ihr Rechtsbeistand bei Räumungsklagen und Zwangsvollstreckungen:

Manchmal sind Räumungsklagen unvermeidlich. Doch ein Räumungsverfahren ist nicht einfach und mit erheblichen Kosten verbunden. Sie müssen einen Gerichtsvollzieher beauftragen und bei eventuellen Wertgegenständen für Sie als Vermieter das Vermieterpfandrecht geltend machen. Außerdem bedarf es der Kostenklärung. Unser erfahrener Anwalt für Mietrecht steht Ihnen gerne zu Seite und setzt mit Ihnen Ihre Rechte durch.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

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Anwalt für Mietrecht in Bamberg - Harald Dittrich
„Vertrauen Sie auf über 50 Jahre Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte für Mietrecht. Wir sind Ihre absoluten Experten, um Ihr Recht zielstrebig und zielführend durchzusetzen."
Harald Dittrich
Anwalt für Mietrecht in Bamberg

Fair und Menschlich

So sind wir für Sie da:

Wir arbeiten fair, menschlich und auf Augenhöhe:

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer fairen Lösung für Ihr Rechtsproblem. Auch wenn die Gemüter sehr erhitzt sind und der Mietrechtsstreit für Sie sehr ärgerlich ist. Denn eine gute Einigung bringt Sie in der Regel viel weiter als ein langwieriges und risikoreiches Gerichtsverfahren.

Wir sind immer mit Rat und Tat für Sie da:

Unsere Anwälte haben gemeinsam über 50 Jahre Erfahrung im Mietrecht! Bei uns ist Ihre Angelegenheit in besten Händen aufgehoben. Sie profitieren von unserem langjährigen Erfahrungsschatz und geballtem Know-how. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit schnell und unkompliziert zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns und lassen Sie sich von uns in Ihrer Angelegenheit bestens vertreten.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Mietrecht in Bamberg

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