Anwalt für Erbrecht in Bamberg

Erbrecht
Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit der Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person befasst. Es regelt, wer erbt und welche Vermögenswerte dabei berücksichtigt werden, angefangen von Immobilien bis hin zu persönlichen Gegenständen wie Autos oder Erinnerungsstücken. In unserer Kanzlei bieten wir auch die Beratung im Seniorenrecht an. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Vorsorge, beispielsweise durch die Erstellung einer Patientenverfügung.

Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht in Bamberg benötigen, sind wir gerne für Sie da. Wir beraten Sie umfassend bei der Regelung Ihres Nachlasses und helfen Ihnen auch bei Fragen zur Auswirkung eines Testaments. Ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit im Erbrecht besteht aus ausführlichen Beratungsgesprächen. Zögern Sie nicht, uns jederzeit anzurufen. Unser Anwalt für Erbrecht steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und auftretende Probleme zu lösen.

Folgende Aspekte des Erbrechts gehören zu unserem Beratungsspektrum:

Die genannten Punkte umfassen Fälle, mit denen wir täglich konfrontiert werden. Natürlich gibt es auch spezifischere Probleme, die wir gerne für Sie angehen. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.

Testamentserstellung und Testamentsberatung:

Wir erläutern Ihnen zunächst, ob die gesetzliche Erbfolge für Sie sinnvoll ist. Dies betrifft die Personen, die erben würden, wenn keine eigene Regelung getroffen wurde.

Im Anschluss ist es unsere Hauptaufgabe, Ihre Interessen genau zu erfassen und ein Testament zu erstellen, das diesen entspricht. Durch ein wirksames und eindeutig formuliertes Testament lässt sich ein Streit im Erbrecht vermeiden.

Wir helfen Ihnen bei der Wahl der testamentarischen Form: Neben dem handschriftlichen Testament kann auch ein notarielles Testament sinnvoll sein. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie mit Ihrem Ehepartner mittels Erbvertrag den Nachlass regeln. Falls Sie Kinder haben, muss Ihr Ehepartner abgesichert werden, bevor das Erbe auf die Kinder übergeht. Hier gelten besondere Regelungen, die in einer Verfügung von Todes wegen festgehalten werden können. Viele Menschen kennen den Begriff des „Berliner Testaments“.

Erbenermittlung:

Wir recherchieren für Sie, ob der Verstorbene Erben hat, und informieren diese gerne. Dies kann dann relevant werden, wenn ein Erbe das Erbe ausschlägt. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie noch Ansprüche gegen den Verstorbenen haben oder dieser Ihnen noch Geld schuldet. Oftmals nehmen Altersheime und Pflegeheime diese Dienstleistung in Anspruch.

Erbengemeinschaft:

Wir beraten Sie im Umgang mit einer Erbengemeinschaft und bei der Auseinandersetzung des Erbes. Zudem verhandeln wir Ansprüche, die Sie untereinander haben. Oftmals sind in der Erbengemeinschaft dringende Maßnahmen erforderlich.

Umgang mit Vermächtnissen:

Es gibt verschiedene Vorschriften, die in einem Testament festgelegt werden können, wie beispielsweise Vermächtnisse, Auflagen oder Bedingungen. Vermächtnisse regeln die Übertragung einzelner Gegenstände. Oftmals ist dafür die Übernahme der Grabpflege erforderlich.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten:

Eine häufig gestellte Frage betrifft die Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge eines Hauses zu Lebzeiten an die Kinder. Dabei müssen wir als Ihre Anwälte verschiedene Aspekte berücksichtigen: Die Regelung soll die Erbschafts- oder Schenkungssteuer vermeiden und wirkt sich auch auf Pflichtteilsansprüche aus. Zudem wünschen viele unserer Mandanten, lebenslang in ihrem Haus wohnen zu bleiben. Bei Hofübergaben oder der Übergabe eines Unternehmens geht es auch darum, den Beschenkten schrittweise in die Verantwortung einzuführen.

Erbauseinandersetzung:

Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen oder ausschlagen sollten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie unrechtmäßig vom Erbe ausgeschlossen wurden, unterstützen wir Sie bei der Anfechtung des Testaments.

Pflichtteilsrecht und Erbansprüche:

Wir informieren Sie über bestehende Pflichtteilsansprüche und Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir setzen uns für Sie ein, um diese Ansprüche abzuwehren oder geltend zu machen. Auch die Enterbung fällt in diesen Themenbereich.

Auf Wunsch beraten wir Sie auch zu folgenden Spezialthemen:

Seniorenrecht:

Angesichts des demografischen Wandels beraten wir Sie gerne zu Fragen der Pflege, einschließlich des Rechts auf stationäre Pflege und des Heimrechts. Oftmals stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Pflege. In diesem Zusammenhang prüfen wir den Elternunterhalt und alle sozialen Hilfen (Grundsicherung im Alter nach SGB XII).

Vorsorge:

Bei einer umfassenden Beratung im Hinblick auf den Nachlass stellen wir auch die Frage nach vorhandenen Vorsorgemaßnahmen. Diese Regelungen sind wie „maßgeschneiderte Kleidung“, die wir an Ihre individuelle Situation anpassen. Dazu gehört zunächst die Vorsorgevollmacht: Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder in Notfällen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wird ein Betreuer diese Aufgaben übernehmen. Da es sich dabei um eine fremde Person handelt, ist es wichtig, dass Sie selbst entscheiden, wer Sie betreuen soll und welche Befugnisse diese Person haben soll. Auch die Patientenverfügung gehört dazu: Damit können Sie Ihren Willen festlegen, bestimmte medizinische Eingriffe an Ihrem Körper legitimieren oder ablehnen. Dies ist relevant, wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, in Extremsituationen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, krank werden oder sich im Sterben befinden.

Dies sagen Mandanten zu der Rechtsanwaltskanzlei Igler

Google Bewertungen

Mit dem Laden der Bewertungen akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Trustindex.
Mehr erfahren

Bewertungen laden

Anwalt für Erbrecht in Bamberg
"Streitigkeiten im Erbrecht sind leider keine Seltenheit, selbst in den besten Familien. Eine frühzeitige Vorsorge kann dies vermeiden! Lassen Sie sich von unseren Anwälten helfen! Wir sind auch für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte nach dem Erbfall gewahrt bleiben!"
Harald Dittrich
Inhaber der Kanzlei

Fair und Menschlich

Unsere Leitidee:

Faires Miteinander:

Im Erbrecht gibt es unzählige Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln. Daher abwägen wir gemeinsam mit Ihnen die Vor- und Nachteile.

Menschliches Miteinander:

Wir sind eine Kanzlei, in der eine persönliche und ausführliche Beratung großgeschrieben wird. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Erben involviert sind.

Dies spricht für uns:

Unser Anwalt verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Erbrecht und hat bereits zahlreiche Gerichtsverfahren auf diesem Gebiet begleitet. Bei Fällen, die sowohl das Erbrecht als auch das Sozialrecht betreffen, arbeiten unsere Experten eng zusammen.

Professionelle Hilfe vom Anwalt für Erbrecht in Bamberg

96047 Bamberg

0951/160 954 10

0176/ 462 917 18

info@ra-igler.de

Gerne können Sie uns anrufen oder eine Nachricht schreiben.

Unser Rückrufservice

Wir garantieren Ihnen einen Rückruf innerhalb von 48 Stunden.
Sie können uns telefonisch nicht erreichen oder sind nicht in der Lage, offen zu sprechen? Dann bitten wir Sie, uns über dieses Formular zu schreiben und vorab Ihr Anliegen in groben Zügen zu schildern. Wir werden uns bei Ihnen zeitnah zurückmelden. (Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.)

Nachricht hinterlassen



    Um Rückruf bitten